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  • 01.01.2024 · Nachricht · FG Düsseldorf

    Anteilsübertragung an niederländische Stiftung ist GrESt-pflichtig

    | Werden Anteile an einer mit inländischem Grundbesitz ausgestatteten niederländischen B. V. auf eine niederländische Stiftung („Stichting Administratiekantoor“) übertragen, fällt GrESt an, wenn im Gegenzug sog. Zertifikate gewährt werden, nach denen weiterhin die bisherigen B. V.- Gesellschafter an diesen Anteilen berechtigt sind. Das hat das FG Düsseldorf entschieden (4.5.23, 11 K 2851/21 GE, Abruf-Nr. 236240 ). |