18.07.2024 · Nachricht · FG Köln
FA muss Anwaltskosten für Tätigkeit im Vorverfahren tragen
| Das Gericht gab einer Klage statt und legte dem FA die Kosten des Verfahrens auf. Das Gericht erklärte die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig, obwohl dieser nicht nach außen aufgetreten war (FG Köln 22.2.24, 2 Ko 2202/23, Abruf-Nr. 241030 ). |
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