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  • · Nachricht · FG köln

    Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig

    | Ein für eine Dissertation erhaltenes Preisgeld muss versteuert werden (FG Köln 18.2.20, 1 K 1309/18). |

     

    Die Klägerin erstellte während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt für die Dissertation ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ließ die Klägerin das Preisgeld unberücksichtigt. Die Druckkosten ihrer Dissertation machte sie hingegen bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn. Hiergegen wandte sich die Klägerin erfolglos.

     

    Das Finanzamt hat das Preisgeld zu Recht als Arbeitslohn versteuert, da die Auszahlung durch die wissenschaftliche Tätigkeit der Klägerin an der Universität veranlasst ist. Der Klägerin ist ihm Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses ermöglicht worden, eine Dissertation anzufertigen. Die Dissertation verbessert zudem die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt und der später erzielbaren Einkünfte. Im Übrigen hat die Klägerin ihre Dissertation ihren aktuellen und zukünftigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zugeordnet, da sie die Druckkosten im Streitjahr als Werbungskosten geltend gemacht hat.

     

    Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die vom Senat zugelassene Revision zum BFH wurde von der Klägerin nicht eingelegt.

     

    Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 15.7.20

     

     

    Quelle: ID 46718017