04.03.2024 · Nachricht · FG Münster
Unkenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei Kontenleihe
| Das FG Münster hat die Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht im Fall einer Kontenleihe bei Duldungsinanspruchnahme nach § 3 Abs. 1 AnfG verneint, da der begünstigte Sohn seine Mutter über den Zweck der Kontennutzung getäuscht hatte (21.11.23, 2 K 2201/20 AO, Abruf-Nr. 239728 ). |
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