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  • 02.03.2020 · Fachbeitrag · FG Niedersachsen

    Unzuständiges Finanzamt: Beginn der Festsetzungsfrist

    | Die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung beim lediglich für die gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt bewirkt gleichwohl die Beendigung der Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), wenn diese vom Finanzamt nach den Gesamtumständen des Streitfalls als Einkommensteuererklärung hätte verstanden werden müssen und die Finanzbehörde dadurch in die Lage versetzt worden ist, das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten. Hierauf weist das FG Niedersachsen in einer Entscheidung vom 26.6.19 (9 K 49/18, Abruf-Nr. 212791 ) hin. |