· Nachricht · FG Niedersachsen
Unzuständiges Finanzamt: Beginn der Festsetzungsfrist
| Die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung beim lediglich für die gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt bewirkt gleichwohl die Beendigung der Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), wenn diese vom Finanzamt nach den Gesamtumständen des Streitfalls als Einkommensteuererklärung hätte verstanden werden müssen und die Finanzbehörde dadurch in die Lage versetzt worden ist, das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten. Hierauf weist das FG Niedersachsen in einer Entscheidung vom 26.6.19 (9 K 49/18, Abruf-Nr. 212791) hin. |
Quelle: ID 46339292