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  • 15.01.2021 · Fachbeitrag · FG Rheinland-Pfalz

    Konkrete Unterlagen: Keine Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds

    | Das FG Rheinland-Pfalz ist der Ansicht, dass die drohende Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG auch durch Nachweise abwendbar sei, die – und sei es schätzungshalber – den Rückschluss auf die ausländischen Besteuerungsgrundlagen erlaubten, aber nicht vollständig den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 InvStG entsprächen (22.10.19, 3 K 1264/16, Abruf-Nr. 219486 ). |