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  • 16.07.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg

    Schwarzgeldkonten: Pflichtteilsanspruch nur in tatsächlich erfüllter Höhe abziehbar

    | Z u den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen (§§ 2303 ff. BGB). Der Berechtigte muss nicht den gesamten Pflichtteil beanspruchen, sondern kann diesen auch nur teilweise geltend machen (BFH 18.7.73, II R 34/69, BStBl II 73, 798). |