17.05.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen
| Wenn die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vorliegen, kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise – nach dem Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes – ein Vorsteuerabzug nach den Grundsätzen des EuGH (27.9.07, C-409/04 – Teleos, DStRE 08, 109; 21.2.08, C-271/06 – Netto Supermarkt, DStRE 08, 392) in Betracht kommen (BFH 30.4.09, V R 15/07, DStRE 09, 886). |
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