17.01.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg
Scheinrechnungen: Keine Schätzung von Betriebsausgaben
| Erweisen sich die für die Geltendmachung von Betriebsausgaben vorgelegten Rechnungen als Scheinrechnungen, besteht kein Anlass für die Schätzung von Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige insoweit keine Angaben zu den Empfängern (hier Subunternehmer oder Hilfsarbeiter) macht. |
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