17.09.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg
Steuerhinterziehung durch „Lohnsplitting“ über Auslandskonto
| Überweist ein Arbeitgeber als Auslagenersatz deklarierte Beträge auf ausländische Konten ihrer Arbeitnehmer (Lohnsplittingmodell), zählen diese Zahlungen grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, und zwar auch dann, wenn und soweit durch die Zahlungen Werbungskosten des Arbeitnehmers erstattet werden – etwa aufgrund doppelter Haushaltsführung. Die Zahlungen führen zu einer Steuererhöhung, soweit kein entsprechender Werbungskostenabzug und damit eine Saldierung vorzunehmen ist. |
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