12.12.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Metzgerei: Zeitreihenvergleich und Rohgewinnaufschlag
| Die vom Kläger erklärten Rohgewinnaufschlagssätze lagen im Jahresmittel 2006 bei 20,57 %, 2007 bei 44,35 % und 2008 bei 50,37 %. Demgegenüber liegen die amtlichen Richtsätze (Fleischerei, Metzgerei) bei 85 % bis 163 % (mittlerer Aufschlag 117 %). Der Prüfer ging davon aus, dass die Buchführung insbesondere aufgrund fehlender Kassensturzfähigkeit nicht ordnungsgemäß sei und nahm zum Ausgleich von Verprobungsdifferenzen für den Prüfungszeitraum Hinzuschätzungen vor. Dabei setzte er als Aufschlagsätze für 2006 55 %, für 2007 56 % und für 2008 54 % an. Das FG Köln (9.10.13, 10 K 2165/12, Abruf-Nr. 143453 , Revision BFH X R 19/14)) hat die Klage des Metzgers zurückgewiesen. |
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