· Nachricht · Finanzgericht München
Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen
| Der Antragsteller muss die Finanzbehörde dazu in die Lage versetzen, über den vollständigen Sachverhalt seiner Vermögensverhältnisse im Rahmen der Ermessensausübung entscheiden zu können. Darauf weist das FG München in einer Entscheidung vom 28.1.15 (3 K 2267/12) hin. Im Erlassverfahren besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Es bedarf insbesondere der Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis einer behaupteten Existenzbedrohung, denn die entscheidungserheblichen Tatsachen liegen regelmäßig im Wissen- und Einflussbereich des Antragstellers. |
Quelle: ID 43346074