14.10.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht München
Willkürliche Ermittlungsmaßnahmen
| Ein bestandskräftiger Kindergeldablehnungsbescheid ist nicht bereits deshalb nichtig i.S. von § 125 AO, weil die Behörde Bescheinigungen und Nachweise von der Antragstellerin – einer bulgarischen Staatsangehörigen – angefordert hat, die für den Kindergeldanspruch nicht relevant waren. Es lag kein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor (FG München 27.7.15, 7 K 1718/14, Abruf-Nr. 145542 ). |
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