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  • 21.02.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster

    FA trägt Feststellungslast für die Versagung des Vorsteuerabzugs

    | Ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde, ist für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung (FG Münster 12.12.13, 5 V 1934/13 U, Abruf-Nr. 140266 ). |