· Fachbeitrag · Finanzgericht
Nichterscheinen im Prozess
| In einem FG-Verfahren bemerkte das Gericht, dass das Nichterscheinen des Klägers K im Termin ohne Relevanz sei, weil mit den vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht die Verhandlungsunfähigkeit belegt sei. |
In der Entscheidung des FG Nürnberg (13.1.12, 7 K 926/10, Abruf-Nr. 121811) ging es um die Hinzuschätzung von Einkünften. Das Fernbleiben des K von der mündlichen Verhandlung verstand der Senat als eine Verweigerung der Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts. Da die Steuerhinterziehung bereits durch die klägerseits zugestandene Anwendung einer zehnjährigen Festsetzungsfrist eingeräumt worden sei, habe es nicht mehr der Befragung des K bzw. der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks bedurft.
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 185 | ID 34092490