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  • 16.02.2016 · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Informantenhonorar ist steuerpflichtig

    | Im Rahmen seiner Tätigkeit für die Agentur D stellte der Kläger K fest, dass ein Mitarbeiter der Firma C überhöhte Vergütungen an die Agentur zahlte, nachdem die von der Agentur gestellten Rechnungen nach oben korrigiert worden waren. Auf Anraten seines Rechtsanwalts wandte sich K an den Ombudsmann der Firma C und schilderte den Sachverhalt. K schloss mit der Firma C einen „Vertrag über die Übergabe von Informationen an die Strafverfolgungsbehörden zum Nachweis einer Straftat“ ab. |