16.12.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Sachsen
Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zurückgefordertes Kindergeld
| Erfolgt die Rückforderung von Kindergeld wegen fehlenden Nachweises der Ausbildungsbemühungen des Kindes gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2c EStG, erfordert die Festsetzung von Hinterziehungszinsen neben der Erfüllung des subjektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), dass das FA die Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Steuerhinterziehung festgestellt hat (FG Sachsen 27.2.13, 8 K 965/12 (Kg), Abruf-Nr. 131550 ). |
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