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  • 15.04.2024 · Nachricht · GSSt

    Selbstständige Einziehung mit einstellendem Gerichtsurteil möglich

    | Der Große Senat für Strafsachen beim BGH hat entschieden, dass die Einziehung des Taterlöses (oder dessen Wertes) zusammen mit dem Urteil angeordnet werden darf, durch das das Verfahren wegen Verjährung eingestellt wird (BGH 23.5.23, GSSt 1/23, Abruf-Nr.  238583 ). |