16.07.2014 · Fachbeitrag · Hessisches Finanzgericht
Hinterziehungszinsen bei Zöllen nicht abzugsfähig
| Nach § 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG dürfen Zinsen auf hinterzogene Steuern nach § 235 AO den Gewinn des Steuerpflichtigen nicht mindern. Das Hessische Finanzgericht (24.6.14, 4 K 1207/12, Abruf-Nr. 142046 ) hat die Frage, ob diese Norm auch auf Zölle anwendbar ist, bejaht. |
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