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  • 04.05.2020 · Fachbeitrag · Hinterziehung von Sozialabgaben

    Schadenersatz: Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast

    | Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer GmbH wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auch auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers. Nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. (29.1.20, 23 U 46/19, Abruf-Nr. 215038 ) trifft den Geschäftsführer lediglich eine sekundäre Darlegungslast. |