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  • 08.08.2017 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Insolvenz, Bankrott und Vermögensabschöpfung

    | Beiseitegeschafft sind zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte erst dann, wenn diese in eine veränderte rechtliche oder tatsächliche Lage verbracht werden, in der den Gläubigern der alsbaldige Zugriff unmöglich gemacht oder erschwert wird – so der 1. Strafsenat beim BGH. |

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