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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen

    Zu den Kriterien, aufgrund derer von einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden kann, die Anlass für eine Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gibt (FG Berlin-Brandenburg 14.1.15, 7 K 7250/13, Abruf-Nr. 144685).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K ist eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Sie streitet mit dem FA darum, ob während des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft Vorsteuer einer Organgesellschaft gemäß § 17 UStG zu berichtigen ist. Das FA ist aufgrund einer USt-Sonderprüfung der Ansicht, dass die von einer - inzwischen insolventen - E-GmbH laut einer Offenen-Posten-Liste auf den 30.11.06 nicht bezahlten Eingangsrechnungen Anlass zu einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 17 UStG von über 80.000 EUR gäben.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist im Wesentlichen begründet. Nach Ansicht des FG ist nach Aktenlage nicht ersichtlich, dass sämtliche zum 30.9.06 fälligen vorsteuerbelasteten Verbindlichkeiten i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich waren. Dieses lasse sich nur für die Verbindlichkeiten feststellen, die länger als 6 Monate fällig waren (hier: knapp 12.000 EUR).