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  • · Fachbeitrag · Insolvenzverfahren

    Vollstreckungsversuche Griechenlands wegen Steuerschulden vorläufig ausgesetzt

    | Der Antragsteller A wendet sich gegen ein Beitreibungsersuchen des griechischen Staates für Steuerforderungen, die im Wege der Amtshilfe von der deutschen Finanzverwaltung durch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vollstreckt werden. |

     

    Sachverhalt

    A ist griechischer Staatsangehöriger und lebt in Deutschland. Er hatte in den Jahren 2001 und 2002 in Griechenland eine Tankstelle mit Werkstatt betrieben. Im Januar 2007 eröffnete das AG das Insolvenzverfahren über das Vermögen des A. Das Insolvenzverfahren wurde im September 2007 aufgehoben und dem A im Januar 2013 die Restschuldbefreiung erteilt.

     

    Eine Restschuldbefreiung wirkt gemäß § 286 und § 301 Abs. 1 S. 1 InsO gegen alle Insolvenzgläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§ 301 Abs. 1 S. 2 InsO) und aus dem Ausland stammen (Abruf-Nr. 197660).