11.09.2023 · Nachricht · KG
Amtspflichtverletzung auf einer Pressekonferenz der StA
| Das KG hat das Land Berlin wegen Aussagen eines Staatsanwalts auf einer Pressekonferenz zu einer Geldentschädigung von 2 x 50.000 EUR verurteilt. Auslöser war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Beihilfe zum schweren Menschenhandel, nachdem früher einmal u. a. wegen Steuerhinterziehung ermittelt worden war (22.12.22, 9 U 21/21, Abruf-Nr. 235964 ). |
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