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  • 15.04.2016 · Fachbeitrag · Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz

    So sind hinterzogene Steuern zu verzinsen

    | Die Finanzverwaltung von Rheinland-Pfalz hat § 235 AO mit Verfügung vom 19.10.15 (S 0462 A-St 35 6, Abruf-Nr. 145998 ) nochmals konkretisiert. Vorliegend wird insbesondere auf die Zinsschuld, den Zinsschuldner und die Anrechnungsmöglichkeiten hingewiesen. |