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  • 17.01.2020 · Fachbeitrag · Landgericht Gera

    Trickserei beim privat genutzten Dienst-Pkw: fristlose Kündigung

    | Ein GmbH-Geschäftsführer hatte gegenüber seiner Lohnbuchhaltung eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben. Hierdurch erlangte er für den auch privat genutzten Dienstwagen einen höheren Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG, als er vom Unternehmen lohnversteuert wurde. Die hierauf gestützte fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags gem. § 626 BGB hat das LG Gera (28.3.19, 11 HK O 55/18, Abruf-Nr. 212423 ) als rechtmäßig angesehen. |