· Nachricht · Landgericht Gera
Trickserei beim privat genutzten Dienst-Pkw: fristlose Kündigung
| Ein GmbH-Geschäftsführer hatte gegenüber seiner Lohnbuchhaltung eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben. Hierdurch erlangte er für den auch privat genutzten Dienstwagen einen höheren Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG, als er vom Unternehmen lohnversteuert wurde. Die hierauf gestützte fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags gem. § 626 BGB hat das LG Gera (28.3.19, 11 HK O 55/18, Abruf-Nr. 212423) als rechtmäßig angesehen. |
Mehr dazu lesen Sie in PStR 2/20, S. 27
Quelle: ID 46291499