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  • 15.12.2015 · Fachbeitrag · Landgericht Hannover

    Steuerhinterziehung, Steuerverbindlichkeiten und Restschuldbefreiung

    | D as AG hatte den Schuldner darauf hingewiesen, dass nach § 302 Nr. 1 InsO n.F. Steuerschulden, die im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat stehen, von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind und deshalb durch den Kläger verschiedene – konkret bezeichnete – Unterlagen vorzulegen sind. |