04.07.2022 · Nachricht · LG Frankfurt/Oder
Beschlagnahmeschutz wegen Doppelrelevanz
| Das LG Frankfurt/Oder hat in einem wegen Steuerhinterziehung und illegalen Glücksspiels geführten Strafverfahren klargestellt, dass in einem Zivilrechtsstreit erfolgte Mandanten-Korrespondenz ausnahmsweise Beschlagnahmeschutz als Verteidigerunterlage (§ 97 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 148 StPO) genießt, wenn das Prozessverhalten bereits die Einlassung in einem Strafverfahren determiniert und insofern Doppelrelevanz aufweist (7.4.22, 22 Qs 8/22, Abruf-Nr. 229552 ). |
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