03.02.2025 · Nachricht · LG Köln
Sitzverlegung in Gewerbesteueroase stellt keine Hinterziehung dar
| Das LG Köln hat einen Angeklagten, der seinen Sitz in eine inländische Gewerbesteueroase verlegt hatte, vom Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung freigesprochen (1.7.24, 106 KLs 7/23, Abruf-Nr. 245803 ). |
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