· Fachbeitrag · Niedersächsisches Finanzgericht
Tatbegriff nach dem StraBEG umstritten
| Auch Jahre nach dem Ablauf der Amnestieerklärung nach dem StraBEG sind Rechtsfragen noch immer nicht abschließend geklärt. Das Niedersächsische FG hat in einem Urteil vom 26.1.11 (3 K 12074/07, Abruf-Nr. 113337 ) darauf hingewiesen, dass der für die Sperrwirkung maßgebliche Begriff der Tat i.S. von § 7 S. 1 Nr. 2 StraBEG sachverhaltsbezogen auszulegen ist. |
Der Tatbegriff bestimmt sich nicht - wie im Fall der Selbstanzeige nach § 371 AO - nach Steuerart, Besteuerungszeitraum und Steuerpflichtigem. Das vorliegende Verfahren ist nunmehr - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - beim BFH anhängig (Az. BFH X R 10/11).
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 271 | ID 29644990