· Nachricht · Oberlandesgericht Düsseldorf
Verjährte Taten dürfen bei der Beweiswürdigung als Indiztatsachen verwertet werden
| Das OLG Düsseldorf hat erstmals entschieden, dass Erkenntnisse, deren Ahndung wegen Verfolgungsverjährung ausgeschlossen ist, bereits auf Ebene der Beweiswürdigung als Indiztatsachen zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden können (OLG Düsseldorf 20.11.17, IV-2 RBs 178/17, Abruf-Nr. 200068 ). |
Bisher war lediglich anerkannt, dass verjährte Taten bei der Strafzumessung nachteilig berücksichtigt werden dürfen (BGH 5.10.07, 2 StR 441/07, NStZ 08, 146). Für die Verwertung schon auf Ebene der Beweiswürdigung kann nach Ansicht des OLG jedoch nichts anderes gelten (ebenso Schmid in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., Vorbemerkung § 78 Rn. 17; Gillmeister, NStZ 00, 344).(DR)
Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 80 | ID 45146850