16.11.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Hamm
Freiheitsstrafe: In Deutschland verhängt, in Polen vollstreckt
| Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Vollstreckung einer im Inland verhängten Freiheitsstrafe wegen Steuerhehlerei (§ 374 AO) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) in Polen zulässig ist (OLG Hamm 27.8.15, III-2 Ausl 115/15, Abruf-Nr. 145773 ). |
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