12.12.2014 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Köln
Vorsätzliche Steuerhinterziehung durch private Nutzung eines überlassenen Pkws?
| Das OLG Köln hat am 30.9.14 (1 RVs 91/14, Abruf-Nr. 143454 ) den Freispruch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Pkws bestätigt. Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehöre, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt und ihn trotz dieser Kenntnis verkürzen will. Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre müsse der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und er darauf schädigend einwirkt („Steueranspruchstheorie“). Gehe er davon aus, dass ein Steueranspruch nicht existiert, befinde er sich nicht im Verbots-, sondern im Tatbestandsirrtum. |
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