· Fachbeitrag · Oberverwaltungsgericht
Unzuverlässigkeit durch Verstöße bei Einnahmeursprungsaufzeichnungen
| Ein Taxenunternehmer ist nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (12.6.12, OVG 1 S 35.12, Abruf-Nr. 122148 ) auch für sein Einzelunternehmen als persönlich unzuverlässig zu beurteilen, wenn in einem Taxibetrieb einer GmbH, deren Geschäftsführer er ist, schwerwiegende Verstöße bei der Führung der Einnahmeursprungsaufzeichnungen festgestellt werden. Entsprechende Feststellungen rechtfertigen jedoch nicht ohne Weiteres auch den Widerruf einer ihm ebenfalls erteilten Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 186 | ID 34429710