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  • 23.08.2021 · Nachricht · OLG München

    Cum-Ex-Geschäfte: Auf der Jagd nach dem Gerichtsstand

    | Das OLG München hat sich mit Fragen der örtlichen Gerichtszuständigkeit bei vermeintlichen Cum-Ex-Delikten befasst (6.7.21, 5 U 710/20, Abruf-Nr.  223703 ). Die Klägerin ist eine eigens zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft, die die beklagte australische Bank mit weltweiten Niederlassungen auf Schadenersatz verklagte. Das Gericht hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies darauf, dass der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO an den Tatort der unerlaubten Handlung anknüpft. Daher kam hier München als Gerichtsort in Betracht. |