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  • · Nachricht · OLG Rostock

    Keine Akteneinsicht in Strafakten für Beteiligte eines parallel geführten Zivilrechtsstreits

    | Gegen den Angeklagten war ein Steuerstrafverfahren anhängig. In einem in der Sache parallel geführten Zivilrechtsstreit begehrten die Beteiligten Einsicht in die Strafakten, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche besser verfolgen zu können. Das OLG Rostock ( 13.7.17, 20 Ws 146/17 ) hat die Akteneinsicht als rechtswidrig eingestuft. |

     

    Da die Zivilrechtsbeteiligten als Zeugen im Strafverfahren in Betracht kamen, wäre der Untersuchungszweck im Strafverfahren bei Kenntnis des Akteninhalts gefährdet gewesen. Nach Ansicht des OLG stand darüber hinaus auch das Steuergeheimnis des Angeklagten einer Akteneinsicht entgegen. Ein Ausnahmetatbestand nach § 30 Abs. 4 AO, der eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses zugunsten der am Zivilverfahren Beteiligten zugelassen hätte, lag nach Meinung der Richter nicht vor.

    Quelle: ID 44823461

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