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  • 13.06.2022 · Nachricht · OVG des Saarlands

    Spielhallenerlaubnis: Widerruf wegen Steuerhinterziehung

    | Einem ordnungsgemäßen Verhalten während der Bewährungszeit kommt für die Frage der verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden regelmäßig nur geringe Aussagekraft zu. Darauf weist das OVG des Saarlands im Rahmen eines Widerrufs einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerhinterziehungen hin (14.10.21, 1 B 138/21, Abruf-Nr. 227430 ). |