17.11.2020 · Fachbeitrag · OVG NRW
Steuerrückstände, Corona und Zuverlässigkeit
| Das OVG NRW hat einen PKH-Antrag für das zweitinstanzliche Verfahren zurückgewiesen, weil die Beschwerde keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bietet (25.6.20, 4 B 680/20, Abruf-Nr. 217328 ). Im Rahmen der Prüfung einer Gewerbeuntersagung sind nicht durch die Corona-Krise bedingte Steuerrückstände weiter zu beachten. |
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