04.12.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Wer trägt die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung?
| Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |
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