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  • 04.12.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Wer trägt die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung?

    | Die fehlende Aufklärung der Herkunft von beim Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellten ungeklärten Vermögenszuwächsen kann regelmäßig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen führen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |