26.04.2021 · Fachbeitrag · Schlussbesprechung
Kein Anspruch auf persönliche Anwesenheit
| In Zeiten der Pandemie sind Besprechungen per Telefon- oder Videokonferenz die Regel geworden. Dies gilt auch für Besprechungen mit dem FA. Ein Anspruch auf Besprechungen mit persönlicher Anwesenheit, insbesondere bei Schlussbesprechungen im Rahmen einer Betriebsprüfung, besteht nach Beschluss des FG Düsseldorf explizit nicht. |
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