26.07.2018 · Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Gewinnverteilungsschlüssel bei Steuerhinterziehung einzelner Berater einer Steuerberater-GbR
| Der durch eine Betriebsprüfung festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft (hier: einer Steuerberater-GbR) ist grundsätzlich allen Gesellschaftern nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Es kann bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausnahmsweise etwas anderes gelten, wenn ein Gesellschafter ausstehende Vermögenswerte am Gesellschaftsvermögen vorbei vereinnahmt und die anderen Gesellschafter dem nicht zustimmen. |
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