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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Scheinselbstständigkeit in einer Steuerkanzlei

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Der Niederlassungsleiter der Steuerberatungsgesellschaft war ‒ zumindest im vorliegenden Streitfall ‒ nach Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg nicht selbstständig tätig. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist eine Steuerberatungsgesellschaft (GmbH). Nach der Wiedervereinigung Deutschlands baute sie in den neuen Bundesländern an verschiedenen Orten Niederlassungen auf. Sie bevollmächtigte den Beigeladenen, „für sie alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen und Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben und entgegenzunehmen, die für den Aufbau und die Führung der Niederlassung in A (...) erforderlich sind, insbesondere auch ein Kontokorrentkonto für die Niederlassung unter der Firma der Gesellschaft zu eröffnen“.

     

    Im Jahre 1999 schlossen die Klägerin und der Beigeladene einen „Vertrag zur Gründung einer stillen Gesellschaft“ (Gesellschaftsvertrag). Im Streit ist nun der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen.