· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Das sind die Anforderungen an den Insolvenzplan
von Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof
| Das AG Köln stellt hohe Anforderungen an den Insolvenzplan i. S. v. §§ 217 ff. InsO, wenn zu den Insolvenzforderungen solche des FA gem. § 302 Nr. 1 InsO gehören, die aus einer Steuerhinterziehung resultieren und für die sonst die Restschuldbefreiung zu versagen wäre. |
Sachverhalt
Der Schuldner S war rechtskräftig wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt worden. Hieraus resultierten Forderungen von Sozialversicherungsträgern und vom FA, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen waren, § 302 Nr. 1 InsO. S legte dem Insolvenzgericht einen Insolvenzplan vor, in dem er u. a. folgende Gruppen nach § 222 InsO gebildet hatte:
- 1. Gruppe: Sozialversicherungsträger mit Ansprüchen nach § 302 Nr. 1 InsO
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