03.09.2019 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Erlass einer Rückforderung von Kindergeld
| Geht es um den Erlass einer Kindergeld-Rückforderung nicht aus sachlichen, sondern aus persönlichen Billigkeitsgründen, ist der Umstand, dass der Antragsteller die Rückforderung dadurch mitverursacht hat, dass er den Rückforderungsbescheid nicht angefochten hatte, kein bei der Frage der Erlasswürdigkeit zu seinem Nachteil zu berücksichtigender Umstand. |
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