14.06.2018 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Streit um die Waffenbesitzkarte
| § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG kann nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt worden sind. |
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