08.12.2015 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Verlust der Fliegerlizenz wegen Steuerhinterziehung
| Der Antragsteller, der verhindern will, dass ihm seine Fliegerlizenz aufgrund einer Verurteilung im Steuerstrafverfahren abgesprochen wird, kann sich nicht darauf berufen, dass Steuerhinterzieher – soweit sie in wirtschaftlich auskömmlichen und bürgerlichen Verhältnissen lebten – ansonsten Regelbefolger seien oder Steuerhinterziehung bei anderen Nationen als „Volkssport“ gilt (OVG Berlin-Brandenburg 12.10.15, OVG 6 S 24.15, Abruf-Nr. 146024 ). |
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