· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Beihilfe des Steuerberaters zur Steuerhinterziehung seines Mandanten
von RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), und RAin Christina Odenthal, LL.M., ROXIN Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf
| Der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung rückt verstärkt in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungsverfahren und ist zunehmend Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Zuge der Aufhebung des Urteils gegen den Steuerberater eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der Bayerischen Landesbank (BayernLB) setzte sich der BGH auch mit den Anforderungen an die Verwirklichung eines Regelbeispiels durch einen Teilnehmer auseinander ( BGH 6.9.16, 1 StR 575/15, Abruf-Nr. 189630 ). |
1. Steuerberater gründet Treuhandstiftung in Österreich
Das LG München I verurteilte einen österreichischen Steuerberater zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines Mandanten, eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der BayernLB.
Im Jahr 2005 war das Vorstandsmitglied mit der Veräußerung des Anteilsbesitzes der BayernLB an einer Formel-1-Gesellschaft befasst. In diesem Zusammenhang einigte er sich mit dem damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft darauf, dass er persönlich rund 44 Mio. USD erhalten sollte. Zwecks Tarnung dieser Zahlung kam es jeweils in den Jahren 2006 und 2007 zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen verschiedenen Gesellschaften, welche den Anschein erwecken sollten, es handele sich dabei um ein Entgelt für Beratungsleistungen. Im Jahr 2006 wurden insgesamt rund 21,2 Mio. USD über die ausschließlich für diesen Zweck gegründete und von dem ehemaligen Vorstandsmitglied gehaltene G-GmbH vereinnahmt, welche keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte.
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