· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Verfahrensverstöße können im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden ‒ so der BFH mit Urteil vom 29.8.17. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Bilanzbuchhalter und betreibt ein Buchhaltungsbüro. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II auch dann steuerfrei sind, wenn sie Arbeitgebern gewährt werden, bzw. ob die vom FA erlangte Kenntnis über solche Leistungen und andere Zahlungen vorliegend einem Verwertungsverbot unterliegt. Auslöser des Verfahrens waren Prüfungsanfragen im Rahmen einer Betriebsprüfung, aufgrund derer auch Bankunterlagen vorgelegt werden sollten.
Der Kläger rügt, das FA sei an der Berücksichtigung dieser Betriebseinnahmen (Zahlungen auf Rechnungen an die A-AG, Versicherungsprovisionen und Eingliederungszuschüsse) durch ein Verwertungsverbot gehindert, weil
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